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Barrierefreiheitserklärung

Geltungsbereich

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website des Restaurants ROOTS GmbH, erreichbar unter www.roots-restaurant.com , und wurde erstellt in Übereinstimmung mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, BGBl. I Nr. 76/2023) sowie den Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) 

Rechtsgrundlagen & Standards
Unsere Website orientiert sich an den Vorgaben der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 Level AA sowie dem europäischen Standard EN 301 549, um ein barrierefreies Nutzungserlebnis zu ermöglichen Austrian Standardsdigitalbarrierefrei.atWikipedia.

Konformitätsstatus

Unsere Website ist weitgehend konform mit WCAG 2.1 Level AA und EN 301 549. Davon abweichende Inhalte sowie Ausnahmen sind im Abschnitt "Nicht-barrierefreie Inhalte" beschrieben.

 

Nicht-barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:

Zoom und Layout: Bei 400 % Zoom und einer Seitenbreite von ca. 1280 px muss gelegentlich horizontal gescrollt werden (WCAG 1.4.10 Umbruch) Austrian Standards.

  • Fokusvisualisierung: Fokus-Markierungen auf Buttons (z. B. rote Buttons) sind manchmal schlecht sichtbar (WCAG 2.4.7 Tastatur-Fokus) Austrian Standards.

  • Externe Inhalte: Inhalte externer Websites oder eingebetteter Tools unterliegen nicht unserem Einfluss und können barrierefrei oder nicht-barrierefrei sein – sie gelten als Ausnahme gemäß BaFG Austrian Standardsdigitalbarrierefrei.at.

 • PDFs und Medien: Downloads wie PDFs sind bisher nicht vollständig barrierefrei. Videos verfügen derzeit über keine Audiodeskription (WCAG 1.2.5), stellen aber Zusatzinformationen dar, die ergänzend auch in Textform auf der Website vorhanden sind Austrian Standards.

Erstellungs- und Prüfungsstand

Diese Erklärung wurde am 10. August 2025 erstellt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines externen Audits bzw. einer Selbstprüfung in Übereinstimmung mit WCAG 2.1/EN 301 549 im Konformitätslevel AA.

Feedback & Kontakt 

Bitte teilen Sie uns eventuelle Barrieren oder Verbesserungsvorschläge mit – gerade auch solche, die hier nicht aufgeführt sind. Wir bemühen uns um rasche Behebung und Rückmeldung.

Kontakt:
E-Mail: office@roots-restaurant.com
Bitte geben Sie an: URL der betroffenen Seite und eine Beschreibung des Problems.

Unterstützung durch Behörden

In Österreich ist die Durchsetzung von Barrierefreiheitsvorgaben u. a. Aufgabe des Sozialministeriumservice sowie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) iubenda. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei, die zuständige Behörde zu kontaktieren.

Gesetzliche Umsetzungsfrist

Die verpflichtende Frist zur Umsetzung der EU-Anforderungen war der 28. Juni 2025. Seit diesem Datum müssen auch private Websites – wie jene von Restaurants – eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Mikro-Unternehmen sind hiervon ausgenommen, sofern sie bestimmte Umsatz- und Mitarbeitergrenzen nicht überschreiten.

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